Altersvorsorge

Die Fokusgruppe der Bundesregierung schlägt grundlegende Reformen für die private Altersvorsorge vor. Sie empfiehlt, Fonds in einem förderfähigen Altersvorsorgedepot zuzulassen und auf Garantien und verpflichtende Verrentung zu verzichten. Außerdem stellt die Fokusgruppe klar, die Idee eines Staatsfonds in der privaten Säule nicht weiter zu verfolgen.

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Die von der Bundesregierung zu Jahresbeginn eingesetzte Fokusgruppe für private Altersvorsorge hat am 18. Juli 2023 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin empfiehlt sie die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen. Außerdem soll auf Garantien und verpflichtende lebenslange Renten verzichtet werden. Dies soll auch auf den Bestand der Riesterverträge angewendet werden. Die Empfehlungen der Fokusgruppe bedeuten einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge, den wir ausdrücklich begrüßen. Ziel ist es, Produkte mit höheren Renditen als bei den bisherigen Riester-Verträgen zu ermöglichen.

Darüber hinaus rät die Fokusgruppe, die Idee eines Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge nicht weiter zu verfolgen. Hier wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Modelle wie Extrarente, Deutschlandrente oder Bürgerfonds diskutiert. Die Abkehr der Fokusgruppe von dieser Idee ist ein wichtiges Signal. Denn ein Eingriff des Staates in den privaten Markt verhindert Produktvielfalt und fairen Wettbewerb.

Wir setzen uns dafür ein, dass der Gesetzgeber die von der Fokusgruppe empfohlenen Eckpunkte umgehend in das Parlament einbringt, damit es eine zukunftsfähige Altersvorsorge auf den Weg bringen kann. Denn eine weitere Legislaturperiode ohne Reform der privaten Altersvorsorge kann sich Deutschland nicht leisten.

Ein weiteres Kernelement der Altersvorsorgepolitik der Bundesregierung ist der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Umsetzung des sogenannten Generationenkapitals soll noch 2023 erfolgen. Der dafür notwendige Kapitalstock soll zunächst auch über Darlehen von 10 Milliarden Euro finanziert werden. Die aus dem Kapitalstock zu erzielenden Wertpapiererträge sollen die Darlehenszinsen decken und darüber hinaus ab 2030 die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Investitionen in Produktivkapital mit dem Ziel, die stetig steigenden Steuerzuschüsse für die gesetzliche Rentenversicherung mittelfristig zu reduzieren, begrüßen wir. Kritisch sehen wir jedoch, dass sich die Bundesregierung mit der geplanten Darlehensfinanzierung vom ursprünglich vorgelegten Modell der Aktienrente nach schwedischem Vorbild abwendet. In Schweden erfolgt die Finanzierung nicht über ein Staatsdarlehen, sondern über regelmäßige Beitragszahlungen der Arbeitnehmer in einen staatlich organisierten Fonds oder auch in Fonds privater Anbieter.

Rentenpolitische Entscheidungen wirken in der Regel aber erst nach vielen Jahren. Deshalb ist es wichtig, schnell erste Verbesserungen zu erzielen. Dazu gehören flexiblere Garantien. Das gilt sowohl für die betriebliche Altersversorgung als auch für die Riester-Rente. Eine Lockerung der Garantie würde die Rendite für die vielen Millionen Riester-Sparer deutlich verbessern. Für den Gesetzgeber, der für laufende Riester-Verträge einen Bestandsschutz vorgesehen hat, wäre das nicht mehr als ein Federstrich.

Die Absicht der Ampelparteien, höhere Renditechancen in der betrieblichen Altersversorgung zuzulassen, lesen wir als Möglichkeit, stärker in Aktien zu investieren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Versorgung mit dem Sozialpartnermodell im Jahr 2017 auf ein breiteres Fundament gestellt. Die reine Beitragszusage mit Zielrente und Garantieverbot sowie ein freiwilliges Opting-out bringen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vorteile. Jedoch nimmt das Modell in der Praxis bisher nur langsam an Fahrt auf. Wir setzen uns dafür ein, garantiefreie Angebote auch ohne tarifliche Einigung zuzulassen.

Insgesamt sehen wir das Bekenntnis der Bundesregierung zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge positiv. Unser Ansporn ist, einen konstruktiven Beitrag für die anstehenden Reformen zu leisten und auf ein zukunftsorientiertes und langfristig stabiles Altersvorsorgesystem hinzuarbeiten. Positiv zu bewerten ist außerdem, dass die Bundesregierung eine Kernforderung von uns aufgegriffen und den Sparer-Pauschbetrag zum 1. Januar 2023 von 801 auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 auf 2.000 Euro für Zusammenveranlagte angehoben hat.

Die Fondsbranche ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland. Zur Jahresmitte 2022 verwalteten die BVI-Mitglieder 1.730 Milliarden Euro für Altersvorsorgezwecke. Das entsprach 45 Prozent des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens von rund 3.900 Milliarden Euro.

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